Für Arbeitgeber
Im Bereich des Arbeitsrechts werden Sie von Rechtsanwalt und Fachanwalt Sebastian Scharrer z.B. in Mainz und Wiesbaden vertreten. Insbesondere, wenn Arbeitnehmer ihrer Arbeitspflicht nicht nachkommen und krankfeiern, ist eine professionelle Beratung notwendig.
Wir beraten Sie im Arbeitsrecht zu folgenden Themen:
- Abmahnungen
- AGG
- Arbeitsvertrag
- Arbeitszeugnis
- Auflösungsvertrag
- Ausschlussfristen
- Arbeitnehmermitbestimmung
- Befristung
- Betriebsratsangelegenheiten
- Betriebsvereinbarungen
- Elternzeit
- Entgeltfortzahlung
- Ermahnungen
- Fortbildung
- Freistellung
- Gehalt
- Leiharbeitnehmer
- Lohn
- Minderleistung
- Mindestlohn
- Urlaub
- Schadenersatzrecht
- Sozialkassen (ULAK)
- Streik
- Tarifbindung
- Tarifvertrag
- Teilzeitbeschäftigung
- Wettbewerbsrecht
- u.v.m.
Bei der Beratung von Arbeitgebern ist die Wirtschaftlichkeit Fokus jeder Tätigkeit. Für einen Arbeitgeber ist es der schlechteste Fall, wenn ein Arbeitsgericht nach mehreren Jahren feststellt, dass eine fristlose Kündigung unwirksam war. In diesem Fall muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer weiter beschäftigen, Lohn zahlen und für die Vergangenheit Lohn ohne Gegenleistung vergüten. Selbst wenn der Arbeitnehmer Sozialleistungen erhielt, muss der Arbeitgeber Verzugslohn z. B. an die Agentur für Arbeit abführen. Hierdurch kann es zu erheblichen Belastungen des Arbeitgebers durch Verzugslohnzahlungen kommen. Nichts ist ärgerlicher als einem unliebsamen Mitarbeiter Lohnzahlungen für mehrere Monate leisten zu müssen.
Aber auch wenn ein Arbeitnehmer krank feiert oder ein konkurrierendes Unternehmen eröffnet, ist die Existenz des eigenen Unternehmens massiv gefährdet. Ein nicht zur Arbeit erschienener Arbeitnehmer kann die Produktivität eines Unternehmens massiv verringern.
Die Belastung mit weiteren Wettbewerbern unter Ausnutzung eigener Betriebsgeheimnisse kann zu einer Insolvenz führen. Auch die Belastung mit Entgeltfortzahlungsansprüchen kann die Liquidität gefährden.
Wir zeigen Ihnen auf, welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Insbesondere die sehr kurzen Ausschlussfristen und Verjährungsfristen sind hierbei im Arbeitsrecht insbesondere für den Arbeitgeber zu beachten.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit für Arbeitgeber ist die Beratung bei Streitigkeiten mit dem Betriebsrat. Der Betriebsrat kann erheblich die Umsetzung von Maßnahmen behindern.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berät Herr Scharrer sowohl Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber.
Dies hat für Sie den Vorteil, dass Herr Scharrer mit der Denkweise beider Seiten bestens vertraut ist.