Für Arbeitgeber

Im Bereich des Arbeitsrechts werden Sie von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Scharrer z.B. in Mainz und Wiesbaden vertreten. Insbesondere, wenn Arbeitnehmer ihrer Arbeitspflicht nicht nachkommen und krankfeiern, ist eine professionelle Beratung notwendig.

Herr Fachanwalt für Arbeitsrecht Scharrer ist im Kündigungsschutzrecht durch den Verband Deutscher Arbeitsrechtsanwälte zertifiziert.

Wir beraten Sie im Arbeitsrecht zu folgenden Themen:

  • Abmahnungen
  • AGG
  • Arbeitsvertrag
  • Arbeitszeugnis
  • Auflösungsvertrag
  • Ausschlussfristen
  • Arbeitnehmermitbestimmung
  • Befristung
  • Betriebsratsangelegenheiten
  • Betriebsvereinbarungen
  • Elternzeit
  • Entgeltfortzahlung
  • Ermahnungen
  • Fortbildung
  • Freistellung
  • Gehalt
  • Leiharbeitnehmer
  • Lohn
  • Minderleistung
  • Mindestlohn
  • Urlaub
  • Schadenersatzrecht
  • Sozialkassen (ULAK)
  • Streik
  • Tarifbindung
  • Tarifvertrag
  • Teilzeitbeschäftigung
  • Verzugslohn

  • Wettbewerbsrecht
  • u.v.m.

Bei der Beratung von Arbeitgebern ist die Wirtschaftlichkeit Fokus jeder Tätigkeit. Für einen Arbeitgeber ist es der schlechteste Fall, wenn ein Arbeitsgericht nach mehreren Jahren feststellt, dass eine fristlose Kündigung unwirksam war. In diesem Fall muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer weiter beschäftigen, Lohn zahlen und für die Vergangenheit Lohn ohne Gegenleistung vergüten. Ein erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht kann in dieser Sitatution für Sie gegen den Anspruch des Arbeitnehmers auf Verzugslohn mit Erfolg vorgehen. Als zertifizierter Berater für Kündigungsschutzrecht (VDAA e.V. kennt Herr Fachanwalt für Arbeitsrecht die notwendigen Fragen, um den Anspruch in dieser Sitaution zu verringern.

Selbst wenn der Arbeitnehmer Sozialleistungen erhielt, muss der Arbeitgeber Verzugslohn z. B. an die Agentur für Arbeit abführen. Hierdurch kann es zu erheblichen Belastungen des Arbeitgebers durch Verzugslohnzahlungen kommen. Nichts ist ärgerlicher als einem unliebsamen Mitarbeiter Lohnzahlungen für mehrere Monate oder gar Jahre leisten zu müssen.

Aber auch wenn ein Arbeitnehmer krank feiert oder ein konkurrierendes Unternehmen eröffnet, ist die Existenz des eigenen Unternehmens massiv gefährdet. Ein nicht zur Arbeit erschienener Arbeitnehmer kann die Produktivität eines Unternehmens massiv verringern.

Die Belastung mit weiteren Wettbewerbern unter Ausnutzung eigener Betriebsgeheimnisse kann zu einer Insolvenz führen. Auch die Belastung mit Entgeltfortzahlungsansprüchen kann die Liquidität bis zur Insolvenzreife gefährden.

Wir zeigen Ihnen auf, welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Insbesondere die sehr kurzen Ausschlussfristen und Verjährungsfristen sind hierbei im Arbeitsrecht insbesondere für den Arbeitgeber zu beachten.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit für Arbeitgeber ist die Beratung bei Streitigkeiten mit dem Betriebsrat. Der Betriebsrat kann erheblich die Umsetzung von wirtschaftlichen Maßnahmen behindern, aber auch unterstützten.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berät Herr Scharrer sowohl Arbeitnehmer und Betriebsräte als auch Arbeitgeber.

Dies hat für Sie den Vorteil, dass Herr Scharrer mit der Denkweise sämtlicher Seiten bestens vertraut ist.

Soforthilfe vom Fachanwalt?

Sie brauchen rechtliche Beratung? Rufen Sie uns an für eine Ersteinschätzung oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Frau Rechtsanwältin Lemm ist Fachanwältin für Verkehrsrecht. Herr Scharrer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Berater im Kündigungsschutzrecht (VDAA e.V.)

Unser Leistungsspektrum für Sie umfasst insbesondere:

Soka Bau und andere Urlaubskassen für Arbeitgeber

Sie haben Post von der Soka Bau oder einer Urlaubskasse bekommen? Ohne Anwalt kann es teuer werden. Wir vertreten Sie als Anwälte vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden in Sozialkassenverfahren, insbesondere gegen die Urlaubskasse und die Soka Bau.

Informieren Sie sich bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Risiken der Befristung von Arbeitsverträgen für Arbeitgeber

Die Vorstellung, dass nach der Erreichung eines bestimmten Zwecks oder nach einer gewissen Zeit das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung endet, ist aufgrund der Planbarkeit für viele Arbeitgeber verlockend. Wird ein Arbeitsvertrag befristet, kann die Befristung unwirksam sein. Informieren Sie sich bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Arbeitnehmer sicher kündigen, wie geht das?

Einen Arbeitnehmer sicher zu kündigen ist nicht einfach. Insbesondere wenn der Arbeitnehmer Kündigungsschutz genießt, ist eine Kündigung für den Arbeitgeber schwierig. Jedoch kommt es bezüglich der Rechtmäßigkeit der Kündigung nur in seltenen Fällen darauf an, ob diese Kündigungen wirksam waren. Wir helfen Ihnen rechtssicher.

Informieren Sie sich bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Schadensersatzrecht für Arbeitgeber

Die Haftung im Arbeitsrecht kann aufgrund eines Verstoßes gegen die Pflichten aus dem Arbeitsvertrag oder aufgrund des Verstoßes gegen Gesetz in Betracht kommen. Ein Schadensersatz des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer nicht nachkommt oder den Lohn nicht oder verspätet gezahlt.

Informieren Sie sich bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Fallstricke für Arbeitgeber bei Aufhebungsverträgen

Einen Arbeitnehmer sicher zu kündigen ist nicht einfach. Insbesondere wenn der Arbeitnehmer Kündigungsschutz genießt, ist eine Kündigung für den Arbeitgeber schwierig.

Jedoch kommt es bezüglich der Rechtmäßigkeit der Kündigung nur in seltenen Fällen darauf an, ob diese Kündigungen wirksam waren.

Herr Fachanwalt für Arbeitsrecht Scharrer hilft Ihnen rechtssicher.

Abfindung bei Kündigungen für Arbeitnehmer

Grundsätzlich besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung.

Ein gesetzlicher Anspruch auf die Zahlung einer Abfindung bei einer Kündigung besteht nur dann, wenn die Voraussetzungen des § 9 Kündigungschutzgesetzes gegeben sind. Hierfür muss ein Arbeitsgericht feststellen, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der streitgegenständigen Arbeitgeberkündigung nicht aufgelöst wurde. Informieren Sie sich bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.