Unterschied zwischen einfachen und qualifizierten Rotlichtverstoß?

Im Bereich des Verkehrsrecht werden Sie von Rechtsanwältin und Fachanwältin Melanie Lemm vertreten.

Einfacher Rotlichtverstoß unter einer Sekunde

Wer das Rotlicht einer Ampel missachtet und vor der Kreuzung nicht hält, begeht einen Rotlichtverstoß. Dies gilt für alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen.

Es gibt zum einen den „einfachen“ Rotlichtverstoß. Dieser liegt vor, wenn das Rotlicht nach weniger als einer Sekunde passiert wurde.

Qualifizierter Rotlichtverstoß über einer Sekunde oder nach Gefährdung

Zum anderen gibt es den „qualifizierten Rotlichtverstoß“. Dieser liegt vor, wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden, es zum Unfall gekommen ist oder die rote Ampel nach mehr als einer Sekunde überfahren wurde.

Mit welchen Folgen und Bußgeldern ist zu rechnen?

Einfacher Rotlichtverstoß
Zu erwarten ist ein Bußgeld i.H.v. 90 € und ein Punkt in Flensburg.

Qualifizierter Rotlichtverstoß

Zu erwarten ist in der Regel ein Bußgeld i.H.v. 200 €, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.

Erfolgt eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder es kommt sogar zum Unfall erhöht sich das Bußgeld auf bis zu 360 €.

In der Probezeit führen beide Verstöße zu einer Probezeitverlängerung um zwei Jahre und es wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet.

Treffen Sie keine Entscheidung ohne fachanwaltlichen Rat

Erhalten Sie einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid, machen Sie keine Angaben zur Sache und setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung.

Beim Bußgeldbescheid ist die Einspruchsfrist zwingend einzuhalten.

Wir besprechen mit Ihnen sodann das weitere Vorgehen.

Soforthilfe vom Fachanwalt?

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Frau Rechtsanwältin Lemm ist Fachanwältin für Verkehrsrecht. Herr Scharrer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Berater im Kündigungsschutzrecht (VDAA e.V.)

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