Der Unfallschaden

Im Bereich des Verkehrsrecht werden Sie von Rechtsanwältin und Fachanwältin Melanie Lemm vertreten.

Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs ein Mensch verletzt oder eine Sache beschädigt, kann der Geschädigte nicht nur Ansprüche gegenüber dem Fahrer des unfallgegnerischen Fahrzeugs geltend machen, sondern auch beim Fahrzeughalter und der gegnerischen Verkehrshaftpflichtversicherung. Zumeist werden die Ansprüche direkt gegenüber der gegnerischen Versicherung angemeldet. Hierbei hat der Geschädigte einige Fallstricke zu überwinden.

Jene beginnen von der Haftungsfrage bis hin zu unberechtigten Kürzungen einzelner Schadenspositionen. Um dem entgegenzuwirken, ist es ratsam, die Abwicklung des Schadens einem Fachanwalt für Verkehrsrecht zu übertragen. Die anfallenden Rechtsanwaltskosten werden hierbei von der Gegenseite übernommen, wenn der Unfall für den Geschädigten unverschuldet bzw. nur teilweise verschuldet war.

Zu Beginn der Schadensabwicklung benötigen wir Ihre Unfallschilderung, den Unfallort und die Uhrzeit. Ferner das gegnerische Kennzeichen und bestenfalls Fotos der Unfallstelle. Zur Bezifferung des Fahrzeugschadens wird ein Kostenvoranschlag und in manchen Fällen sogar ein Gutachten benötigt. Wann Letzteres sinnvoll ist, besprechen wir mit Ihnen.

Zur Bezifferung von Personenschäden benötigen wir die Arztberichte. Anhand der dokumentierten Verletzungen können wir eine erste Einschätzung des zu erwartenden Schmerzensgeldes vornehmen. Liegen uns die nötigen Unterlagen vor, wickeln wir den gesamten Schaden mit dem gegnerischen Versicherer ab.

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Frau Rechtsanwältin Lemm ist Fachanwältin für Verkehrsrecht. Herr Scharrer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Berater im Kündigungsschutzrecht (VDAA e.V.)

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