Für Arbeitnehmer

Im Bereich des Arbeitsrechts werden Sie von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrechts Scharrer z.B. in Mainz und Wiesbaden vertreten. Insbesondere, wenn Arbeitgeber Sie kündigen oder Lohn nicht bezahlen, können wir gerne für Sie tätig werden. Herr Fachanwalt für Arbeitsrecht Scharrer ist im Kündigungsschutzrecht durch den Verband Deutscher Arbeitsrechtsanwälte e.V. zertifiziert.

Wir beraten Sie im Arbeitsrecht insbesondere zu folgenden Themen:

  • Abmahnungen
  • AGG
  • Arbeitsvertrag
  • Arbeitszeugnis
  • Auflösungsvertrag
  • Ausschlussfristen
  • Arbeitnehmermitbestimmung
  • Befristung
  • Betriebsratsangelegenheiten
  • Betriebsvereinbarungen
  • Elternzeit
  • Entgeltfortzahlung
  • Ermahnungen
  • Fortbildung
  • Freistellung
  • Gehalt
  • Leiharbeitnehmer
  • Lohn
  • Minderleistung
  • Mindestlohn
  • Urlaub
  • Schadensersatzrecht
  • Streik
  • Tarifbindung
  • Tarifvertrag
  • Teilzeitbeschäftigung
  • Verzugslohn nach Kündigung

  • Wettbewerbsrecht
  • u.v.m.

Bei einer Kündigung möchten viele Arbeitnehmer eine Abfindung erzielen und nicht mehr für den Arbeitgeber arbeiten müssen.

Dies muss bei jeder Tätigkeit berücksichtigt werden. So kann z.B. ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Auseinandersetzung aufgrund einer Kündigung auf Beschäftigung klagen.

Wenn Sie jedoch nicht mehr bei Ihrem Arbeitgeber arbeiten wollen, so ist der Antrag auf Weiterbeschäftigung ggf. für Arbeitnehmer nicht sinnvoll.

Für einen Arbeitgeber ist es der schlechteste Fall, wenn ein Arbeitsgericht nach mehreren Jahren feststellt, dass eine fristlose Kündigung unwirksam war.

In diesem Fall muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer weiter beschäftigen, Lohn zahlen und für die Vergangenheit Lohn ohne Gegenleistung zahlen zu müssen. Dieser Verzugslohnanspruch kann jedoch durch die richtige Taktik vermindert oder sogar verhindert werden. Aus diesem Grund ist eine Beratung nach einer Kündigung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht unerlässlich.

Dies können wir für Sie als Arbeitnehmer bei einer Kündigung ausnutzen, indem wir dieses Risiko des Arbeitgebers in der Verhandlung über die Zahlung einer Abfindung berücksichtigen.

Vertrauen Sie nur einem Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Zertifizierung im Kündigungsschutzrecht.

Für Arbeitnehmer ist auch die Verwendung von Betriebsgeheimnissen und / oder eine Konkurrenztätigkeit problematisch und kann zu einer Existenzvernichtung führen.

Wir zeigen Ihnen auf, welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Insbesondere kann ein nachträgliches Wettbewerbsverbot unwirksam sein, mit der Folge, dass Sie sich entweder an das Wettbewerbsverbot halten und hierfür eine Karenzentschädigung erhalten oder das Wettbewerbsverbot ignorieren.

Ein Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot kann jedoch hohe Schadensersatzansprüche zur Folge haben.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berät Herr Scharrer sowohl Arbeitnehmer, wie auch Arbeitgeber.

Dies hat für Sie den Vorteil, dass Herr Scharrer mit der Denkweise sowohl von Arbeitnehmern, wie auch Arbeitgebern bestens vertraut ist.

Unser Leistungsspektrum für Sie umfasst insbesondere:

Betriebsbedingte Kündigung

Welche Voraussetzung hat eine betriebsbedingte Kündigung?

Haben Sie eine betriebsbedingte Kündigung erhalten, so müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage erheben. Versäumen Sie diese Frist, so gilt die Kündigung als wirksam.

Lesen Sie hier nach, was Sie über eine betriebsbedingte Kündigung wissen müssen und warum Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Zertifizierung im Kündigungsschutzrecht benötigen.

Aufhebungsverträge – Gefahren und Abfindung

Ein Aufhebungsvertrag ist zwingend schriftlich abzuschließen. Wird die Schriftform nicht eingehalten, so ist der Aufhebungsvertrag unwirksam. In der Praxis kommt es häufig vor, dass Aufhebungsverträge unter Nichteinhaltung der Schriftform abgeschlossen wurden.

Herr Fachanwalt für Arbeitsrecht Scharrer berät Sie vor dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages. Schützen Sie Ihre hohe Abfindung und Ihr Arbeitslosengeld.

Abmahnung vom Arbeitgeber, was nun?

Eine Abmahnung ist von einer Mahnung zu unterschreiten.

Bei einer Mahnung wird ein Schuldner aufgefordert, eine geschuldete, fällige Leistung zu erbringen. Hierdurch gerät der Schuldner in Verzug.

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Herr Fachanwalt für Arbeitsrecht Scharrer hilft Ihnen gerne weiter.

Überstunden, Pausen, maximale Arbeitszeiten …

Die individuelle Arbeitszeit ist nicht gesetzlich geregelt.

Wie viele Stunden ein Arbeitnehmer tatsächlich arbeiten muss, lässt sich nicht pauschal beurteilen.

Die individuell geschuldete Arbeitszeit von Arbeitnehmern ergibt sich aus einem anzuwendenden Tarifvertrag oder den individuellen Arbeitsvertrag. Erfahren Sie mehr durch Fachanwalt für Arbeitsrecht Scharrer.

Kündigung aufgrund eines Diebstahls

Sie wurden wegen eines Diebstahls oder des Verdachts eines Diebstahls gekündigt? Wir helfen Ihnen, die Kündigung abzuwehren. Wurde Ihnen fristlos oder ordentlich wegen eines vermeintlichen Diebstahls gekündigt, so müssen sie schnellstmöglich handeln. Es laufen teilweise nur sehr kurze Fristen von wenigen Tagen. Tipps von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Herr Scharrer ist zertifizierter Berater im Kündigungsschutzrecht (VDAA e.V.)

Kündigung aufgrund von Straftaten

Kündigungen wegen einer Straftat sind oft anfechtbar.

Wenn Sie eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses erhalten, sollten Sie sich sofort an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden. Es laufen teilweise kurze Fristen von wenigen Tagen.

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht wird die Kündigung auf Mängel prüfen. Herr Scharrer ist zertifizierter Berater im Kündigungsschutzrecht (VDAA e.V.)

Abfindung bei Kündigungen für Arbeitnehmer

Kündigungen wegen einer Straftat sind oft anfechtbar.

Wenn Sie eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses erhalten, sollten Sie sich sofort an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden. Es laufen teilweise kurze Fristen von wenigen Tagen.

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht wird die Kündigung auf Mängel prüfen. Herr Scharrer ist zertifizierter Berater im Kündigungsschutzrecht (VDAA e.V.)

Lohnrückstand des Arbeitgebers

Zahlt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht oder nicht rechtzeitig, so ist das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gestört. Der Arbeitgeber riskiert neben erheblichen wirtschaftlichen Risiken auch, dass der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis kündigt. Zuvor sollten Sie sich durch Herrn Fachanwalt für Arbeitsrecht Scharrer, der im Kündigungsschutzrecht durch den Verband Deutscher Arbeitsrechtsanwälte e.V. zertifiziert wurde, beraten lassen.

Hier erfahren Sie, was Sie bei nicht bezahlten Gehalt tun können.