Unser Leistungsspektrum im Arbeitsrecht
Im Bereich des Arbeitsrechts werden Sie von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Sebastian Scharrer in Mainz und Ginsheim- Gustavsburg beraten sowie vertreten.
Leistungsspektrum Arbeitsrecht
Wir beraten Arbeitnehmer, Arbeitgeber sowie Betriebsräte auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes.
Arbeitnehmer beraten wir im Speziellen auf den Teilbereichen Kündigung, Abfindung und bei Lohnrückständen. Herr Fachanwalt für Arbeitsrecht ist zertifizierter Berater im Kündigungsschutzrecht (VDAA e.V).
Arbeitgeber unterstützen wir insbesondere bei Kündigungen, Wettbewerbsverboten und Schadensersatzansprüchen gegen den Arbeitnehmer.
Betriebsräten stehen wir zur Seite bei Anhörungen im Rahmen von Kündigungen, Mitbestimmungsrechten und Betriebsratswahlen. Insbesondere für die Erzwingung von Betriebsvereinbarungen und die Vertretung bei Zustimmungsangelegenheiten ist Herr Fachanwalt für Arbeitsrecht Scharrer ihr Ansprechtspartner.
Die genannten Teilgebiete stellen nur eine Auswahl unserer Tätigkeit dar.
Scheuen Sie sich nicht auch mit anderen arbeitsrechtlichen Fragestellungen an uns heranzutreten.
Wir besprechen gerne Ihr Anliegen und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen einen zielorientierten Lösungsweg.
Für Arbeitnehmer
Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer u.a. bei Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträgen und Lohnrückständen.
Da bei der Beurteilung bestehender Ansprüche eine Vielzahl an verschiedenen rechtlichen Grundlagen, wie etwa der Arbeitsvertrag selbst, das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) oder Tarifverträge zu beachten sind, ist es ratsam, unverzüglich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren.
Beispielsweise haben Sie bei einer Kündigung nur drei Wochen Zeit, um gegen diese vorzugehen.
Anderenfalls gilt jene als wirksam und das Arbeitsverhältnis endet. Häufig kommt es auch vor, dass Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage selbst erheben und Fehler bei der Antragstellung später nur schwer korrigierbar sind.
Daher empfehlen wir Ihnen, sich direkt an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht mit einer Zertifizierung im Kündigungsschutzrecht zu wenden. Herr Scharrer ist sowohl Fachanwalt für Arbeitsrecht, wie auch zertifizierter Berater im Kündigungsschutzrecht (Verband Deutscher Arbeitsrechtsanwälte e.V).
Um das bestmögliche Ergebnis für Sie erzielen zu können, raten wir Ihnen dringend an sich frühzeitig mit uns in Verbindung zu setzen. Herr Rechtsanwalt Scharrer verfügt nicht nur über den Fachanwaltstitel im Arbeitsrecht, sondern auch über langjährige Berufserfahrung und Verhandlungsgeschick. Für dringliche Fälle sind kurzfristige Beratungstermine bei uns möglich.
Für Arbeitgeber
Arbeitgeber beraten und vertreten wir Sie im Speziellen bei Kündigungen, Abmahnungen und Aufhebungsverträgen. Das deutsche Arbeitsrecht ist sehr komplex und fußt auf vielfältigen Rechtsquellen wie bspw. dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), dem AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) und Tarifverträgen.
Daher ist es notwendig professionelle Unterstützung hinzuzuziehen, um das angestrebte Ziel auf rechtssicherem Weg zu erreichen.
Sie sollten nicht zögern, einen erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu beauftragen. Bei Kündigungen empfehlen wir Ihnen dringend, einen zertifizierten Berater für Kündigungsschutz zu mandatieren. Die gesetzlichen Kosten eines Fachanwaltes für Arbeitsrecht unterscheiden sich nicht gegenüber den Kosten eines nicht auf das Arbeitsrecht spezialisieren Rechtsanwalt.
Bereits anfängliche Fehler können im Bereich des Arbeitsrechts zu unnötigen Mehrkosten und Aufwendungen führen.
Mit Herrn Rechtsanwalt Scharrer haben Sie einen erfahrenen und fachlich kompetenten Partner an Ihrer Seite. Herr Scharrer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Berater im Kündigungsschutzrecht (VDAA e.V.).
Insbesondere bei Kündigungen können Sie auf die Erfahrungen von Herrn Scharrer und dessen Verhandlungsgeschick zählen. Insbesondere durch die speziellen Kenntnisse bezüglich der Abwehr von Verzugsannahmelohn können Kündigungsschutzklagen durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wirtschaftlich abgewickelt werden.
Zögern Sie nicht, sich mit Ihrem Anliegen an uns zu wenden. Gerne besprechen wir mit Ihnen, wie Sie Ihr angestrebtes Ziel erreichen.
Für Eilangelegenheiten halten wir kurzfristige Beratungstermine bereit.
Soforthilfe vom Fachanwalt?
Sie brauchen rechtliche Beratung? Rufen Sie uns an für eine Ersteinschätzung oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Frau Rechtsanwältin Lemm ist Fachanwältin für Verkehrsrecht. Herr Scharrer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Berater im Kündigungsschutzrecht (VDAA e.V.)
Wie können wir Ihnen helfen?
Was ist das Arbeitsrecht?
Im Bereich des Arbeitsrechts werden Sie von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Sebastian Scharrer beraten sowie vertreten.
Das Arbeitsrecht ist Teil des allgemeinen Zivilrechts. Aufgrund des besonderen Schutzbedürfnisses der Arbeitnehmer gegenüber den Arbeitgebern entwickelte sich das Arbeitsrecht.
Arbeitsrechtliche Normen sind neben dem klassischen Arbeitsrecht auch im Gesellschaftsrecht, Strafrecht und Insolvenzrecht zu finden.
Allgemein wird unterschieden zwischen individuellen Arbeitsrecht und kollektiven Arbeitsrecht. Das individuelle Arbeitsrecht regelt die Arbeitsverhältnisse zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Das kollektive Arbeitsrecht entwickelte sich aus der Erkenntnis, dass einzelne Arbeitnehmer nur geringe Chancen haben, ihre Interessen im Wege eines freien, gleichgewichtigen Aushandelns der Arbeitsbedingungen gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen.
Insbesondere die freie Gründung von Gewerkschaften garantiert die Möglichkeit des einzelnen Arbeitnehmers, sich durch die Vereinigung mit anderen Arbeitnehmern die Verhandlungsposition zu verbessern.
Unter dem klassischen Begriff des Arbeitsrechts fällt auch das Arbeitsprozessrecht. Dieses Prozessrecht ist insbesondere im Arbeitsgerichtsgesetz geregelt.
Es gelten ergänzend die Regelung der ZPO. Besonderheiten bestehen darin, dass sehr kurze Fristen eingehalten werden müssen.
Auch die Trennung zwischen Gütetermin und streitige Verhandlung, wie auch die Kostentragungspflicht für die außergerichtlichen Kosten unterscheiden sich angeblich von den allgemeinen Regeln der ZPO.
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Frau Rechtsanwältin Lemm ist Fachanwältin für Verkehrsrecht. Herr Scharrer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Berater im Kündigungsschutzrecht (VDAA e.V.)
Wichtige Vorschriften des Arbeitsrechts
Die wichtigsten gesetzlich geregelten Vorschriften des Individualarbeitsrechts sind folgende:
Die wichtigsten gesetzlichen Vorschriften bezüglich des kollektiven Arbeitsrechts sind folgende:
Bezüglich Kapitalgesellschaften besteht ebenfalls ein Anspruch der Arbeitnehmer, in den Aufsichtsrat Mitglieder zu entsenden.
Dies folgt z.B. aus dem Drittelbeteiligungsgesetz, Mitbestimmungsgesetz und dem Aktiengesetz.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
Weitere Rechtsquellen
Als weitere Rechtsquellen des Arbeitsrechtes kommen insbesondere der Arbeitsvertrag, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen in Betracht.
Auch die Rechtsprechung kann ausnahmesweise als Rechtsquelle genannt werden. In ständiger Rechtsprechung wurde z.B. die betriebliche Übung und das Schadensersatzrecht interessengerecht modifiziert.
Was unterscheidet individuelles Arbeitsrecht vom kollektiven Arbeitsrecht?
Das individuelle Arbeitsrecht regelt die wechselseitigen Ansprüche zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgrund eines Arbeitsverhältnisses. Insbesondere die Zahlung von Lohn, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsgewährung und das Kündigungsschutzrecht werden vor den Arbeitsgerichten verhandelt. Die meisten Verfahren beschäftigen sich mit Kündigungsschutzverfahrens. Insbesondere wenn Lohnansprüche nicht erfüllt werden, werden Arbeitgeber verklagt.
Das kollektive Arbeitsrecht hingegen regelt hingegen einheitliche Arbeitsbedingungen. Durch Tarifpartner, namentlich Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände bzw. Arbeitgeber werden die Arbeitsbedingungen, insbesondere die Lohnhöhe für Arbeitnehmer geregelt.
Im Betrieb wacht der Betriebsrat über die Einhaltung der Rechte der Arbeitnehmer und regelt einvernehmlich mit dem Arbeitgeber betriebliche Arbeitsbedingungen, wie z.B. Beginn und Ende der Arbeitszeit.
Darüber hinaus wird die Mitbestimmung im Aufsichtsrat von Unternehmen geregelt.
Durch diese Mitbestimmungsrechte können Arbeitnehmer erheblichen Einfluss auf die Unternehmen bzw. Arbeitsbedingungen nehmen.
Am bekanntesten ist die Durchsetzung von Interessen bei Tarifstreitigkeiten.
Insbesondere durch Streiks können Gewerkschaften die Interessen der von ihnen vertretenen Arbeitnehmern durchsetzen.
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