Maklerprovision sparen – Hilfe vom Anwalt

Sie haben ein Grundstück mit Haus oder eine Wohnung gekauft? Sie mussten einen Makler für die Besichtigung bezahlen, obwohl Sie den Makler nicht beauftragen wollten?

Viele Maklerverträge sind unwirksam. Verweigern Sie erfolgreich die Zahlung der Maklerprovision mit Hilfe von Rechtsanwalt Scharrer. Sie haben den Makler bereits bezahlt? Wir holen Ihnen bei Vorliegen der Voraussetzungen den Maklerlohn auch nach mehreren Jahre zurück!

Aufgrund einer geänderten Rechtslage müssen Maklerverträge zwingend in Textform abgeschlossen werden. Oft wird diese zwingend einzuhaltende Formvorschrift von Maklern missachtet. Die Rechtsfolge hiervon ist, dass der Maklervertrag formnichtig ist. Dies ist die Chance von Käufern und Verkäufern, die Courtage zurückzuholen oder die Zahlung der Maklergebühren zu verweigern.

Auch wenn der Makler tatsächlich nur einseitig tätig war, aber vom Käufer und Verkäufer eines Hauses oder Grundstückes Provision verlangt hat, können wir für Sie tätig werden.

Ohne die Hilfe eines Rechtsanwaltes können Sie in der Regel nur außergerichtlich sich selbst vertreten. Sobald der Streitwert mehr als 5.000,00 € beträgt, benötigen Sie zwingend für die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Rechte einen erfahrenen Rechtsanwalt.

Lassen Sie sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten und vertreten. Herr Scharrer hat die notarielle Fachprüfung im Jahr 2022 bestanden und vertritt Sie gerne.

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