Für Arbeitgeber
Im Bereich des Arbeitsrechts werden Sie von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Scharrer z.B. in Mainz und Wiesbaden vertreten. Insbesondere, wenn Arbeitnehmer ihrer Arbeitspflicht nicht nachkommen und krankfeiern, ist eine professionelle Beratung notwendig.
Herr Fachanwalt für Arbeitsrecht Scharrer ist im Kündigungsschutzrecht durch den Verband Deutscher Arbeitsrechtsanwälte zertifiziert.
Wir beraten Sie im Arbeitsrecht zu folgenden Themen:
Bei der Beratung von Arbeitgebern ist die Wirtschaftlichkeit Fokus jeder Tätigkeit. Für einen Arbeitgeber ist es der schlechteste Fall, wenn ein Arbeitsgericht nach mehreren Jahren feststellt, dass eine fristlose Kündigung unwirksam war. In diesem Fall muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer weiter beschäftigen, Lohn zahlen und für die Vergangenheit Lohn ohne Gegenleistung vergüten. Ein erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht kann in dieser Sitatution für Sie gegen den Anspruch des Arbeitnehmers auf Verzugslohn mit Erfolg vorgehen. Als zertifizierter Berater für Kündigungsschutzrecht (VDAA e.V. kennt Herr Fachanwalt für Arbeitsrecht die notwendigen Fragen, um den Anspruch in dieser Sitaution zu verringern.
Selbst wenn der Arbeitnehmer Sozialleistungen erhielt, muss der Arbeitgeber Verzugslohn z. B. an die Agentur für Arbeit abführen. Hierdurch kann es zu erheblichen Belastungen des Arbeitgebers durch Verzugslohnzahlungen kommen. Nichts ist ärgerlicher als einem unliebsamen Mitarbeiter Lohnzahlungen für mehrere Monate oder gar Jahre leisten zu müssen.
Aber auch wenn ein Arbeitnehmer krank feiert oder ein konkurrierendes Unternehmen eröffnet, ist die Existenz des eigenen Unternehmens massiv gefährdet. Ein nicht zur Arbeit erschienener Arbeitnehmer kann die Produktivität eines Unternehmens massiv verringern.
Die Belastung mit weiteren Wettbewerbern unter Ausnutzung eigener Betriebsgeheimnisse kann zu einer Insolvenz führen. Auch die Belastung mit Entgeltfortzahlungsansprüchen kann die Liquidität bis zur Insolvenzreife gefährden.
Wir zeigen Ihnen auf, welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Insbesondere die sehr kurzen Ausschlussfristen und Verjährungsfristen sind hierbei im Arbeitsrecht insbesondere für den Arbeitgeber zu beachten.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit für Arbeitgeber ist die Beratung bei Streitigkeiten mit dem Betriebsrat. Der Betriebsrat kann erheblich die Umsetzung von wirtschaftlichen Maßnahmen behindern, aber auch unterstützten.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berät Herr Scharrer sowohl Arbeitnehmer und Betriebsräte als auch Arbeitgeber.
Dies hat für Sie den Vorteil, dass Herr Scharrer mit der Denkweise sämtlicher Seiten bestens vertraut ist.
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Frau Rechtsanwältin Lemm ist Fachanwältin für Verkehrsrecht. Herr Scharrer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Berater im Kündigungsschutzrecht (VDAA e.V.)