Für Arbeitnehmer
Im Bereich des Arbeitsrechts werden Sie von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrechts Scharrer z.B. in Mainz und Wiesbaden vertreten. Insbesondere, wenn Arbeitgeber Sie kündigen oder Lohn nicht bezahlen, können wir gerne für Sie tätig werden. Herr Fachanwalt für Arbeitsrecht Scharrer ist im Kündigungsschutzrecht durch den Verband Deutscher Arbeitsrechtsanwälte e.V. zertifiziert.
Wir beraten Sie im Arbeitsrecht insbesondere zu folgenden Themen:
Bei einer Kündigung möchten viele Arbeitnehmer eine Abfindung erzielen und nicht mehr für den Arbeitgeber arbeiten müssen.
Dies muss bei jeder Tätigkeit berücksichtigt werden. So kann z.B. ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Auseinandersetzung aufgrund einer Kündigung auf Beschäftigung klagen.
Wenn Sie jedoch nicht mehr bei Ihrem Arbeitgeber arbeiten wollen, so ist der Antrag auf Weiterbeschäftigung ggf. für Arbeitnehmer nicht sinnvoll.
Für einen Arbeitgeber ist es der schlechteste Fall, wenn ein Arbeitsgericht nach mehreren Jahren feststellt, dass eine fristlose Kündigung unwirksam war.
In diesem Fall muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer weiter beschäftigen, Lohn zahlen und für die Vergangenheit Lohn ohne Gegenleistung zahlen zu müssen. Dieser Verzugslohnanspruch kann jedoch durch die richtige Taktik vermindert oder sogar verhindert werden. Aus diesem Grund ist eine Beratung nach einer Kündigung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht unerlässlich.
Dies können wir für Sie als Arbeitnehmer bei einer Kündigung ausnutzen, indem wir dieses Risiko des Arbeitgebers in der Verhandlung über die Zahlung einer Abfindung berücksichtigen.
Vertrauen Sie nur einem Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Zertifizierung im Kündigungsschutzrecht.
Für Arbeitnehmer ist auch die Verwendung von Betriebsgeheimnissen und / oder eine Konkurrenztätigkeit problematisch und kann zu einer Existenzvernichtung führen.
Wir zeigen Ihnen auf, welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Insbesondere kann ein nachträgliches Wettbewerbsverbot unwirksam sein, mit der Folge, dass Sie sich entweder an das Wettbewerbsverbot halten und hierfür eine Karenzentschädigung erhalten oder das Wettbewerbsverbot ignorieren.
Ein Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot kann jedoch hohe Schadensersatzansprüche zur Folge haben.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berät Herr Scharrer sowohl Arbeitnehmer, wie auch Arbeitgeber.
Dies hat für Sie den Vorteil, dass Herr Scharrer mit der Denkweise sowohl von Arbeitnehmern, wie auch Arbeitgebern bestens vertraut ist.