Voll- und Teilkaskoversicherung – Ihr Anwalt in Mainz
I. Was deckt eine Kaskoversicherung ab?
Die Voll- und Teilkaskoversicherung schützt Ihr eigenes Fahrzeug – anders als die Kfz-Haftpflicht, die nur Schäden bei Dritten abdeckt. Die Kasko ist freiwillig, aber in vielen Fällen sinnvoll, insbesondere bei hochwertigen oder finanzierten Fahrzeugen.
Teilkaskoversicherung
Sie umfasst Schäden durch:
• Brand & Explosion
• Diebstahl / Entwendung
• Sturm, Hagel, Blitz, Überschwemmung
• Haarwild-Unfälle
• Glasbruch
• Kurzschluss an der Verkabelung
Vollkaskoversicherung
Enthält die Teilkasko und deckt zusätzlich:
• Selbstverschuldete Unfälle
• Vandalismus / mut- oder böswillige Beschädigung
II. Welche Pflichten haben Sie?
Als Versicherungsnehmer treffen Sie klare Pflichten. Die wichtigsten:
- Schadenmeldung: innerhalb einer Woche
- Aufklärungspflicht: wahrheitsgemäße Angaben
- Schadensminderung: z. B. Abdecken offener Stellen
- Befolgung von Weisungen: z. B. Gutachten, Werkstattbindung
III. Wann kürzt die Versicherung?
Kürzungen erfolgen häufig, insbesondere in folgenden Fällen:
- Grobe Fahrlässigkeit
- fehlende oder verspätete Meldung
- falsche Angaben
- nicht erforderliche Reparaturkosten
Bei Konflikten sollten Sie frühzeitig einen spezialisierten Anwalt für Verkehrs- und Versicherungsrecht einschalten. Die Regulierung erfolgt häufig nur noch mit anwaltlicher Unterstützung.
Häufige Fragen (FAQ)
