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Versicherungsrecht

Versicherungsrecht2025-11-07T19:13:28+01:00


Start > Rechtsgebiete > Versicherungsrecht

Versicherungsrecht — Kasko (Teil- & Vollkasko)

Kurzinfo zu Umfang, Pflichten & Folgen — für Autobesitzer in Mainz & Umgebung
Sofortkontakt: +49 6131 3076427 • E-Mail: Info@scharrer-lemm.de

I. Allgemeines

Das Verkehrsrecht umfasst das Teilgebiet des Versicherungsrechts. Im Fokus steht hier die Voll- bzw. Teilkaskoversicherung. Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Versicherungsvertrag, dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sowie den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB). Im Unterschied zur Kfz-Haftpflicht sind bei der Kasko Schäden am eigenen Fahrzeug abgedeckt. Der Abschluss ist freiwillig; versichert wird das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrzeug.

II. Versicherungsumfang

Teilkasko deckt u. a. Brand, Explosion, Entwendung, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Haarwildunfälle, Glasbruch und Kurzschluss an Verkabelung.

Vollkasko umfasst zusätzlich Unfall sowie mut- oder böswillige Handlungen.

Nicht versichert: Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, genehmigte Rennen, Reifenschäden, Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt und Schäden durch Kernenergie.

Was ist gedeckt?
Brand, Diebstahl, Glasbruch, Naturereignisse.
Zusatz in Vollkasko
Unfallschäden & mutwillige Beschädigung.
Ausschlüsse
Vorsatz, Rennen, Krieg, Kernenergie.

III. Wesentliche Pflichten des Versicherungsnehmers

Schadensereignisse, die zu einer Leistung führen könnten, sind innerhalb einer Woche anzuzeigen. Versicherungsnehmer müssen bei der Aufklärung mitwirken und den Schaden möglichst gering halten.

IV. Konsequenzen einer Pflichtverletzung

Vertragswidrige Pflichtenverletzungen können zur Leistungskürzung oder – bei Vorsatz – zur Leistungsfreiheit führen. Bei grober Fahrlässigkeit wird die Leistung anteilig gekürzt, entsprechend dem Verschulden.

Hinweis: Diese Zusammenfassung ersetzt keine rechtliche Beratung. Für eine individuelle Prüfung nehmen Sie bitte Kontakt auf.
Leistungszeitraum:
je nach Police
Meldungsfrist:
1 Woche
Ort:
Mainz, Rheinland-Pfalz

Häufige Fragen (FAQ)

Die Teilkasko deckt u. a. Brand, Explosion, Diebstahl/Entwendung, Sturm/Hagel, Blitz, Überschwemmung, Haarwildunfälle, Glasbruch sowie Kurzschluss an der Verkabelung. Details stehen in Ihren AKB.

Melden Sie ein Schadensereignis möglichst umgehend, spätestens jedoch innerhalb einer Woche, damit Ansprüche nicht gefährdet werden. Dokumentation (Fotos, Zeugen) hilft der Schadensklärung.

Ja — die Vollkasko kann auch selbstverschuldete Unfallschäden abdecken. Prüfen Sie jedoch die Selbstbeteiligung und Folgen für die Schadenfreiheitsklasse.

Bei grober Fahrlässigkeit kann die Versicherung die Leistung anteilig kürzen. Bei Vorsatz entfällt der Leistungsanspruch komplett.

Das hängt vom Fahrzeugwert, den individuellen finanziellen Risiken und der Höhe der Selbstbeteiligung ab. Oft ist eine sorgfältige Kosten-Nutzen-Abwägung sinnvoll.

Schnelle Hilfe vor Ort

Scharrer + Lemm Rechtsanwälte
Spezialisiert auf Versicherungs- & Verkehrsrecht

Adresse:
Am Heckerpfad 21, 55128 Mainz
Telefon:
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Kostenloses Erstgespräch
Servicezeiten: Mo–Fr, 9:00–17:00 (und nach Vereinbarung). Anfahrt: Mainz Zentrum – Parkmöglichkeiten vorhanden.


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In unserer Anwaltskanzlei für Arbeits- und Verkehrsrecht in Mainz beraten und vertreten wir Sie als erfahrene Rechtsanwälte sowie Fachanwälte in allen anwaltlichen Angelegenheiten.

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