Versicherungsrecht — Kasko (Teil- & Vollkasko)
I. Allgemeines
Das Verkehrsrecht umfasst das Teilgebiet des Versicherungsrechts. Im Fokus steht hier die Voll- bzw. Teilkaskoversicherung. Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Versicherungsvertrag, dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sowie den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB). Im Unterschied zur Kfz-Haftpflicht sind bei der Kasko Schäden am eigenen Fahrzeug abgedeckt. Der Abschluss ist freiwillig; versichert wird das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrzeug.
II. Versicherungsumfang
Teilkasko deckt u. a. Brand, Explosion, Entwendung, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Haarwildunfälle, Glasbruch und Kurzschluss an Verkabelung.
Vollkasko umfasst zusätzlich Unfall sowie mut- oder böswillige Handlungen.
Nicht versichert: Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, genehmigte Rennen, Reifenschäden, Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt und Schäden durch Kernenergie.
Brand, Diebstahl, Glasbruch, Naturereignisse.
Unfallschäden & mutwillige Beschädigung.
Vorsatz, Rennen, Krieg, Kernenergie.
III. Wesentliche Pflichten des Versicherungsnehmers
Schadensereignisse, die zu einer Leistung führen könnten, sind innerhalb einer Woche anzuzeigen. Versicherungsnehmer müssen bei der Aufklärung mitwirken und den Schaden möglichst gering halten.
IV. Konsequenzen einer Pflichtverletzung
Vertragswidrige Pflichtenverletzungen können zur Leistungskürzung oder – bei Vorsatz – zur Leistungsfreiheit führen. Bei grober Fahrlässigkeit wird die Leistung anteilig gekürzt, entsprechend dem Verschulden.
je nach Police
1 Woche
Mainz, Rheinland-Pfalz
Häufige Fragen (FAQ)
