Anwalt für Voll- und Teilkaskoversicherung
Bei der Voll- und Teilkaskoversicherung sind Schäden am eigenen Fahrzeug versichert, die durch einen selbst verschuldeten Unfall entstanden sind. Dies unterscheidet sie von der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz- Haftpflichtversicherung.
Was ist versichert?
Die Voll- und Teilkaskoversicherung unterscheiden sich vom Versicherungsumfang.
Bei der Teilkaskoversicherung sind versichert: Brand und Explosion, Entwendung, Sturm/Hagel/Blitzschlag/Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Glasbruch und Kurzschlussschäden an der Verkabelung.
Bei der Vollkasko sind zusätzlich versichert: Unfallschäden sowie Mut- oder böswillige Handlungen.
Welche Pflichten habe ich?
Die Versicherung kann die Leistung ganz oder teilweise kürzen, wenn der Versicherungsnehmer seine vertraglichen Pflichten verletzt.
So ist der Schaden innerhalb einer Woche zu melden und der Versicherungsnehmer muss zur Aufklärung des Schadensereignisses beitragen.
Ferner hat der Versicherungsnehmer die Weisungen der Versicherung zu befolgen und den Schaden so gering wie möglich zu halten.
Wann kürzt die Versicherung?
Die Versicherung kürzt die Leistung dann, wenn sie der Auffassung ist, dass der Versicherungsnehmer eine seiner Pflichten verletzt hat oder der geltend gemachten Betrag der Höhe nach nicht erforderlich ist.
Spätestens dann ist es angezeigt, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren. Eine Klärung ist in der Regel nur noch unter Hinzuziehung eines auf das Kaskorecht spezialisierten Anwalts möglich. Gerne können Sie sich mit uns in Verbindung setzen. Wir erarbeiten mit Ihnen die beste Lösung und setzen Ihre Ansprüche durch.
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Frau Rechtsanwältin Lemm ist Fachanwältin für Verkehrsrecht. Herr Scharrer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Berater im Kündigungsschutzrecht (VDAA e.V.)