Wann liegt ein Verbot
der Nutzung eines Mobiltelefons nach StVO vor?

Im Bereich des Verkehrsrecht werden Sie von Rechtsanwältin und Fachanwältin Melanie Lemm vertreten.

Telefonieren im Auto – was ist erlaubt, was ist verboten?

Verboten ist nach der StVO das Benutzen des Mobiltelefons während der Fahrt, wenn der Fahrer hierzu das Gerät aufnimmt oder hält.

Umfasst sind hiervon alle Handhabungen bei der Bedienung des Handys. Das Telefonieren mit der Freisprecheinrichtung des Fahrzeugs ist während der Fahrt hingegen erlaubt.

Ein Verstoß liegt nicht vor, wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist.

Der Tatbestand ist daher auch dann erfüllt, bei stehendem Fahrzeug mit laufendem Motor etwa an einer roten Ampel.

Welche Strafen drohen bei der Nutzung eines Handys während der Fahrt?

Der Verstoß wird mit einem Bußgeld von 100 € und einem Punkt in Flensburg bestraft.

Mit Gefährdung oder Schädigung anderer Verkehrsteilnehmer beläuft sich das Bußgeld auf einen Betrag zwischen 150- und 200 € und man erhält bei schweren Verstößen sogar zwei Punkte in Flensburg.

Ein Fahrverbot ist nicht ausgeschlossen.

Was kommt zusätzlich auf Verkehrsteilnehmer in der Probezeit zu?

Befindet sich der Fahrer in der Probezeit, verlängert sich diese daneben um zwei Jahre und es wird ein Aufbauseminar angeordnet.

Treffen Sie keine Entscheidung ohne fachanwaltlichen Rat

Wird Ihnen die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt vorgeworfen, ist es ratsam den Verstoß nicht zuzugeben und keine Angaben zur Sache zu machen.

Setzen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung, sodass wir die optimale Vorgehensweise entwickeln können.

Soforthilfe vom Fachanwalt?

Sie brauchen rechtliche Beratung? Rufen Sie uns an für eine Ersteinschätzung oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Frau Rechtsanwältin Lemm ist Fachanwältin für Verkehrsrecht. Herr Scharrer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Berater im Kündigungsschutzrecht (VDAA e.V.)

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