Kompetente Beratung zum Kaufvertrag

Im Bereich des Kaufrechts & Kaufvertragsrechts werden Sie insbesondere von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verkehrsrecht Melanie Lemm vertreten. Frau Lemm ist erfahren im Kaufrecht, insbesondere bezüglich Fahrzeugen wie Autos, Wohnanhänger und Wohnmobilen. Aber auch bei anderen Kaufgegenstände berät und vertritt Sie Frau Lemm.

Kaufrecht – Allgemeines

Kaufverträge sind Rechtsbeziehungen von mindestens zwei Vertragspartnern im Rahmen derer der eine Vertragspartner den vereinbarten Kaufpreis zu entrichten hat und der andere Vertragspartner den Gegenstand des Kaufes übergeben muss.

Die maßgeblichen Regelungen hierzu finden sich im BGB und in den vertraglichen Vereinbarungen selbst.

Vertragspartner leistet nicht

Nicht selten kommt es vor, dass einer der Vertragspartner seine vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbringt. Sei es, dass der Kaufpreis nicht oder nur teilweise erfüllt wird oder die Kaufsache nicht übergeben wird. In diesen Fällen ist es zunächst ratsam, dem Schuldner eine angemessene Frist zur Leistung zu setzen. Nur in den wenigsten Fällen ist eine solche Fristsetzung entbehrlich. Verstreicht die gesetzte Frist, bestehen Ansprüche auf Rücktritt und Schadensersatz.

Leistung ist mangelhaft

In der Praxis häufig anzutreffen sind die Fälle, in denen der Kaufgegenstand zwar übergeben wurde, es sich aber nach einiger Zeit ein Mangel zeigt.

Dem Verkäufer ist in solchen Fällen zunächst die Möglichkeit der Nachbesserung einzuräumen.

Der Verkäufer hat hierbei auch die Transportkosten zu tragen, welche der Käufer als Vorschuss verlangen kann.

Die Nachbesserung dient zunächst dazu, den Bestand des Vertrages zu erhalten.

Verweigert der Verkäufer die Nachbesserung oder schlägt diese fehl, bestehen hier die Möglichkeiten vom Vertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern oder Schadensersatz zu verlangen.

Beweislastverteilung

Besondere Schwierigkeiten ergeben sich im Rahmen der Beweislastverteilung.

Grundsätzlich hat jeder die seinen Anspruch begründenden Tatsachen zu beweisen. Dies bedeutet, dass der Käufer beweisen muss, dass ein Mangel vorliegt und dieser bereits bei der Übergabe vorgelegen hatte. Anders ist dies für eine gewisse Zeit im Rahmen des Verbrauchsgüterkaufs.

Ein Verbrauchsgüterkauf liegt vor, wenn ein Verbraucher einen Gegenstand bei einem Händler kauft. In solchen Fällen wird innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag. Der Verbraucher muss somit nur noch beweisen, dass ein Mangel vorliegt.

Verjährung

Zu beachten sind die Verjährungsfristen bei den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen. Diese verjähren innerhalb von zwei Jahren ab Übergabe. Bei gebrauchten Sachen kann die Gewährleistungsfrist vertraglich sogar auf ein Jahr verkürzt werden.

Aufgrund der Komplexität der gesetzlichen Regelungen und dem Scheitern der Ansprüche, sollte nicht die gesetzlich vorgeschriebene Vorgehensweise eingehalten worden sein, ist es ratsam einen Anwalt zu konsultieren, der auf dem Gebiet des Kaufrechts bewandert ist.

Gerne können Sie uns bei kaufrechtlichen Fragestellungen kontaktieren. Wir erarbeiten mit Ihnen die für Sie beste Lösungsstrategie.

Kanzlei Scharrer – Ihre Rechtsanwälte für Kaufrecht & Kaufvertragsrecht

Der Kaufvertrag regelt die Pflichten sowie Rechte des Verkäufers und Käufers. Mit dem Abschluss eines Kaufvertrags ist der Verkäufer dazu verpflichtet, dem Käufer den Kaufgegenstand frei von Mängeln zu übergeben. Der Käufer trägt dagegen die Verpflichtung, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und den Kaufgegenstand anzunehmen.

Sie haben einen Sachmangel festgestellt oder Ihr Vertragspartner verweigert die Zahlung? Die Unterstützung durch einen kompetenten Anwalt für Kaufrecht ist hier oftmals unumgänglich. Als erfahrene Rechtsanwältin für Kaufrecht überprüft Frau Lemm den abgeschlossenen Kaufvertrag und die derzeitige Sachlage auf ihre Rechtmäßigkeit.

Kosten & Rechtsschutzversicherung

Die Kosten werden regelmäßig von den Rechtsschutzversicherern übernommen. Selbst wenn Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen und nicht in der Lage sind, den Prozess zu finanzieren, besteht die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Gerne können Sie sich diesbezüglich mit uns in Verbindung setzen. Wir beraten sowohl Verbraucher als auch Händler im Rahmen des Kaufvertragsrechts im Raum Mainz und Ginsheim- Gustavsburg.

Gerne können Sie uns Ihr Anliegen per E-Mail info@kanzlei-scharrer.de oder über unser Kontaktformular zusenden.

Soforthilfe vom Fachanwalt?

Sie brauchen rechtliche Beratung? Rufen Sie uns an für eine Ersteinschätzung oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Frau Rechtsanwältin Lemm ist Fachanwältin für Verkehrsrecht. Herr Scharrer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Berater im Kündigungsschutzrecht (VDAA e.V.)