Wann liegt der Tatbestand einer fahrlässigen Körperverletzung vor?
Im Bereich des Verkehrsrecht werden Sie von Rechtsanwältin und Fachanwältin Melanie Lemm vertreten.
Wann spricht man von fahrlässiger Körperverletzung?
Bei der fahrlässigen Körperverletzung handelt es sich um eine Straftat, die nur auf Strafantrag des Geschädigten verfolgt wird. In der Fachsprache nennt man dies daher Antragsdelikt.
Ausnahmsweise ist eine Verfolgung auch ohne Antrag möglich, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Eine solche liegt immer dann vor, wenn die Körperverletzung einer anderen Person durch Fahrlässigkeit verursacht wurde.
Wann liegt fahrlässiges Handeln vor?
Fahrlässiges Handeln liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen wurde.
Maßstab im Straßenverkehr sind die StVO und StVZO. Im Verkehrsrecht ist die fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfällen anzutreffen.
Neben der Strafverfolgung sieht sich der Betroffene daher auch regelmäßig Schmerzensgeldansprüchen ausgesetzt, die es abzuwehren gilt.
Mit welchem Strafmaß ist bei fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr zu rechnen?
In der Regel wird hier eine Geldstrafe verhängt im Bereich von 30 Tagessätzen. Ein Tagessatz berechnet sich aus dem Nettoeinkommen geteilt durch 30.
Erst ab einer Strafe von 90 Tagessätzen erfolgt eine Eintragung in das Führungszeugnis. Möglich sind ein Fahrverbot bis zu drei Monaten und zwei Punkte in Flensburg. Ich schweren Fällen kann die Fahrerlaubnis entzogen werden und es drohen drei Punkte in Flensburg.
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Frau Rechtsanwältin Lemm ist Fachanwältin für Verkehrsrecht. Herr Scharrer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Berater im Kündigungsschutzrecht (VDAA e.V.)