Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht

Im Bereich des Verkehrsrecht werden Sie von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verkehrsrecht Melanie Lemm z.B. in Mainz und Wiesbaden vertreten.

Unsere Kanzlei verfügt über eine Fachanwältin für Verkehrsrecht. Zuständige Ansprechpartnerin ist Frau Rechtsanwältin Lemm.

Um den Fachanwaltstitel im Verkehrsrecht führen zu dürfen, bedarf es einiger Voraussetzungen.

Jene finden sich in der Fachanwaltsordnung (FAO) und sind für jedes Rechtsgebiet unterschiedlich geregelt.

Zur Erlangung des Fachanwaltstitels im Verkehrsrecht sind besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen. Erforderlich ist der Nachweis von 160 Fällen, davon mindestens 60 gerichtliche Verfahren.

Die Fälle müssen sich auf mindestens drei verschiedene Teilbereiche beziehen. Jene sind: Verkehrszivilrecht, Versicherungsrecht, Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Recht der Fahrerlaubnis und Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

Der Nachweis der theoretischen Kenntnisse erfolgt durch die Teilnahme am Fachanwaltslehrgang mit bestandenen Fachanwaltsklausuren.

Schließlich muss eine dreijährige Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bestehen.

Wer einen Fachanwaltstitel führt, muss jährlich auf diesem Gebiet wissenschaftlich publizieren oder mindestens an einer anwaltlichen Fortbildungsveranstaltung teilnehmen.

 

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Frau Rechtsanwältin Lemm ist Fachanwältin für Verkehrsrecht. Herr Scharrer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Berater im Kündigungsschutzrecht (VDAA e.V.)