Testamente nach Ihren Vorstellungen
Ich unterstütze Sie bei der Errichtung von Testamenten, sei es ein Einzeltestament oder ein gemeinschaftliches Testament von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern.
Bitte beachten Sie, dass Testamente entweder notariell beurkundet werden oder vollständig per Hand geschrieben sein müssen, um rechtlich wirksam zu sein.
Mein Ziel ist es, Ihre Wünsche und Bedürfnisse zu verstehen und rechtlich wirksame Verfügungen von Todeswegen zu erstellen, die Ihren letzten Willen klar und eindeutig festhalten.
Hierzu gehört es, das Testament auch amtlich verzeichnen und zu hinterlegen, damit es jederzeit auffindbar ist.
Professionelle Beratung zu Erbverträgen
Für eine langfristige Regelung Ihres Nachlasses zur Lebzeit, insbesondere bei einer Gegenleistung, biete ich die Erstellung von Erbverträgen an. Diese Verträge müssen ebenfalls notariell beurkundet werden, um gültig zu sein.
Sie ermöglichen es, die Erbfolge zu Lebzeiten zu regeln und potenzielle Konflikte unter den Erben zu vermeiden.
Ich stehe Ihnen mit meiner Expertise zur Seite, um einen maßgeschneiderten Erbvertrag zu erstellen, der Ihren individuellen Bedürfnissen entspricht.
Pflichtteilsverzichtsverträge für klare Verhältnisse
Um Streitigkeiten zu vermeiden und eine gerechte Verteilung des Erbes sicherzustellen, kann ein Pflichtteilsverzichtsvertrag ausgearbeitet werden. Auch diese Verträge müssen notariell beurkundet werden, um rechtlich bindend zu sein.
Sie regeln die freiwillige Abgabe des Pflichtteilsanspruchs zugunsten anderer Erben und sorgen somit für Klarheit und Rechtssicherheit im Erbfall.
Kompetente Beratung zur Unternehmensnachfolge
Für Unternehmer biete ich umfassende Beratung und Unterstützung bei der Regelung der Unternehmensnachfolge an.
Von der Erstellung von Unternehmertestamenten bis hin zur Ausarbeitung von
Unternehmensnachfolgeverträgen stehe ich Ihnen mit meiner Expertise zur Seite, um einen reibungslosen Übergang des Unternehmens zu gewährleisten.
Schnelle und effiziente Abwicklung von Erbschaftsangelegenheiten
Als Notar unterstütze ich Sie zudem bei der Beantragung von Erbscheinen und der Ausschlagung von Erbschaften. Bitte beachten Sie, dass für diese Schritte ebenfalls notarielle Unterlagen erforderlich sein und Fristen laufen können.
Ich setze mich für eine schnelle und effiziente Abwicklung Ihrer Erbschaftsangelegenheiten ein und stehe Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.
Vorweggenommene Erbfolge durch Schenkungs- und Übergabeverträge
Für eine gezielte und steueroptimierte Vermögensübertragung zu Lebzeiten biete ich die Erstellung von Schenkungs- und Übergabeverträgen an.
Auch diese Verträge müssen notariell beurkundet werden, um rechtlich gültig zu sein. Sie ermöglichen es Ihnen, Ihr Vermögen schon zu Lebzeiten auf die nächste Generation zu übertragen und so eine vorweggenommene Erbfolge zu gestalten.
Bitte beachten Sie, dass Erbverträge, Testamente sowie Schenkungen grundsätzlich notariell beurkundet werden müssen, um rechtlich wirksam zu sein. Vertrauen Sie auf meine Kompetenz und Erfahrung als Notar in Ginsheim-Gustavsburg für alle Fragen rund um das Thema Erbrecht.
Kontaktieren Sie mich noch heute für eine persönliche Beratung und individuelle Lösungen für Ihre erbrechtlichen Angelegenheiten.
Bitte beachten Sie, dass Herr Scharrer grundsätzlich ausschließlich am Amtssitz in Ginsheim-Gustavsburg als Notar tätig sein darf. Herr Scharrer ist wie folgt für Sie in Ginsheim-Gustavsburg nach Terminvereinbarung als Notar tätig:
Montags bis Freitag: 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr sowie 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
An Brückentage ist unser Hauptsitz in Ginsheim-Gustavsburg für den Publikumsverkehr geschlossen.