Galeria Kaufhof beginnt derzeit Mitarbeiter in Wiesbaden und Mainz Kündigungen auszusprechen. Die uns vorliegende Kündigung war wahrscheinlich nicht unterschrieben. Auch hat der Betriebsrat der Kündigung widersprochen. Zwar wurden Abfindungen und alternativ die befristete Beschäftigung bei einer Transfergesellschaft mündlich angeboten. Jedoch erfolgte kein schriftliches Angebot, so dass es zweifelhaft ist, dass eine Abfindung freiwillig bezahlt wird, noch eine Trauergesellschaft gegründet wird.
Gegen Kündigungen müssen Mitarbeiter binnen 3 Wochen Kündigungsschutzklage erheben, damit die Kündigungen auch bezüglich des Kündigungsgrundes gerichtliche geprüft werden kann. Wird diese Frist versäumt, kann die Kündigung gerichtlich nur hinsichtlich der notwendigen Schriftform geprüft werden. Der Kündigungsgrund wird sodann nicht geprüft.
Wir empfehlen daher Mitarbeiter von Galeria Kaufhof dringend, sich durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Zertifizierung im Kündigungsschutzrecht beraten zu lassen. Gegen die Kündigung muss binnen 3 Wochen ab Zugang der Kündigung geklagt werden. Wir informieren Sie gerne über Ihre Rechte.
Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Mainz und Wiesbaden
Sebastian Scharrer, LL.M.
zertifizierter Berater im Kündigungsschutzrecht (VDAA)