Zu schnell gefahren und geblitzt?

Bußgeldbescheid erhalten? Sie wurden geblitzt und möchten Bußgeld, Punkte oder ein Fahrverbot vermeiden?
Als Fachanwälte für Arbeitsrecht & Verkehrsrecht in Mainz unterstützen wir Sie dabei, Messfehler aufzudecken und
Ihre Erfolgschancen realistisch einzuschätzen.


Kostenloses Erstgespräch


I. Tatbestand

Ein Geschwindigkeitsverstoß liegt vor, sobald die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird –
innerorts wie außerorts. Die Beschränkung gilt ab dem Verkehrsschild bzw. dem Ortseintrittsschild.
Je nach Bundesland müssen Messungen erst nach einer Toleranzstrecke von 150–200 Metern erfolgen.

Das Messgerät muss korrekt aufgestellt, gültig geeicht und durch geschultes Personal bedient werden.
Zusätzlich ist ein Toleranzabzug vorgeschrieben:

  • bis 100 km/h → 3 km/h Abzug
  • über 100 km/h → 3 % Abzug

Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann das Messergebnis angreifbar sein.

II. Folgen

Die Konsequenzen reichen von Bußgeldern über Punkte bis hin zu Fahrverboten.
Besonders für Fahranfänger können zusätzliche Maßnahmen wie Probezeitverlängerung
oder Aufbauseminare angeordnet werden.

Ein häufig vorkommender Fall ist eine Überschreitung von 21 km/h außerorts.
Dies führt bereits zu:

  • 100 € Bußgeld
  • 1 Punkt in Flensburg

III. Handlungsempfehlung

Nach Erhalt eines Bußgeldbescheids haben Sie nur 14 Tage Zeit, Einspruch einzulegen.
Diese Frist ist zwingend einzuhalten. Kontaktieren Sie uns daher schnellstmöglich – wir prüfen die Messung,
analysieren Ihre Chancen und entwickeln die beste Strategie für Ihr Verfahren.


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Häufige Fragen zur Geschwindigkeitsüberschreitung

Bis 100 km/h werden 3 km/h abgezogen, darüber 3 %. Dieser Abzug ist verpflichtend und häufig ein Ansatzpunkt zur Überprüfung der Messung.

Wenn Messfehler, fehlende Eichungen, falscher Messaufbau oder zu kurze Toleranzstrecken vorliegen, kann ein Einspruch sehr erfolgversprechend sein.

Außerorts: 100 € und 1 Punkt. Innerorts: 115 € und 1 Punkt. Für Fahranfänger können zusätzliche Maßnahmen folgen.

Ein Fahrverbot droht erst ab 26 km/h innerorts bzw. 31 km/h außerorts – oder bei Wiederholungstätern.

Die Kosten hängen vom Bußgeldverfahren ab. In vielen Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Gebühren.