Die Körperverletzung im Rahmen eines Verkehrsunfalls
Ihnen wird eine fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr vorgeworfen?
Bei einem Verkehrsunfall steht schnell der Vorwurf im Raum, eine andere Person verletzt zu haben.
Hier erfahren Sie, welche Konsequenzen drohen und warum schnelle fachanwaltliche Hilfe entscheidend ist.
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I. Tatbestand
Die fahrlässige Körperverletzung ist eine Straftat, die in der Regel
nur auf Strafantrag des Geschädigten verfolgt wird. Man spricht hier von einem
sogenannten Antragsdelikt.
Ausnahmsweise kann die Tat jedoch auch ohne Strafantrag verfolgt werden, wenn ein
besonderes öffentliches Interesse besteht. Dies ist insbesondere dann der Fall,
wenn eine Person im Straßenverkehr durch ein
fahrlässiges Fehlverhalten verletzt wurde.
Fahrlässiges Handeln liegt immer dann vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt
– gemessen an der StVO und StVZO – außer Acht gelassen wurde.
Die fahrlässige Körperverletzung tritt im Verkehrsrecht vor allem
im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen auf.
Neben der strafrechtlichen Verfolgung drohen häufig auch
Schmerzensgeldforderungen des vermeintlich Geschädigten, die es abzuwehren gilt.
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II. Folgen
In den meisten Fällen wird eine Geldstrafe im Bereich von etwa
30 Tagessätzen verhängt.
Ein Tagessatz wird aus dem persönlichen Nettoeinkommen berechnet.
Erst ab einer Strafe von 90 Tagessätzen erfolgt eine Eintragung
im Führungszeugnis.
Zusätzlich drohen:
- ein Fahrverbot bis zu drei Monaten
- zwei Punkte in Flensburg
- in schweren Fällen: Entzug der Fahrerlaubnis und drei Punkte
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III. Handlungsempfehlung
Machen Sie keine Angaben zur Sache – weder gegenüber Polizeibeamten noch schriftlich.
Jede Aussage kann gegen Sie verwendet werden.
Haben Sie bereits einen Strafbefehl erhalten, läuft eine
zweiwöchige Einspruchsfrist. Diese Frist darf nicht verpasst werden.
Setzen Sie sich daher umgehend mit uns in Verbindung, damit wir die optimale Verteidigungsstrategie
entwickeln und Ihre Rechte schützen können.
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FAQs zur fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr
