Versicherungsrecht — Regress des eigenen Kfz-Versicherers
I. Hintergrund: Warum nimmt der Versicherer Regress?
Nicht selten verlangt die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung die Rückzahlung bereits geleisteter Schadenzahlungen. Dies geschieht typischerweise dann, wenn dem Versicherungsnehmer Fahrerflucht vorgeworfen wird. In solchen Fällen prüft die Versicherung, ob eine vorsätzliche Verletzung der vertraglichen Pflichten vorliegt.
II. Welche Pflichten habe ich?
Versicherungsnehmer haben sogenannte vertragliche Obliegenheiten – vor und nach Vertragsschluss. Besonders relevant ist hier die Aufklärungspflicht: Sie dürfen den Unfallort nicht verlassen, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen.
Ein Verstoß gegen diese Pflicht – etwa durch vermeintliche oder tatsächliche Fahrerflucht – kann den Versicherer berechtigen, Regress zu fordern.
III. Wann kommt es zu einem Regress?
Zunächst wird bei Fahrerflucht ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet. Unabhängig davon begleicht die Versicherung den Schaden des Geschädigten.
Anschließend prüft Ihre Versicherung, ob Sie vorsätzlich die Aufklärungspflicht verletzt haben. Dies muss die Versicherung beweisen – nicht Sie.
IV. Wie hoch ist die Regressforderung?
Die regulären Regresshöhen sind:
Nur wenn eine besonders schwerwiegende vorsätzliche Pflichtverletzung vorliegt, darf der Versicherer bis 5.000 € fordern.
Wichtig: Werden Sie in Regress genommen, sollten Sie umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Häufige Fragen (FAQ)
