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Voll- und Teilkaskoversicherung

Voll- und Teilkaskoversicherung2025-11-24T17:35:50+01:00

Voll- und Teilkaskoversicherung – Ihr Anwalt in Mainz

Schadenregulierung, Pflichten & Leistungs­kürzungen verständlich erklärt
Telefon: +49 6131 3076427 |
E-Mail: Info@scharrer-lemm.de

I. Was deckt eine Kaskoversicherung ab?

Die Voll- und Teilkaskoversicherung schützt Ihr eigenes Fahrzeug – anders als die Kfz-Haftpflicht, die nur Schäden bei Dritten abdeckt. Die Kasko ist freiwillig, aber in vielen Fällen sinnvoll, insbesondere bei hochwertigen oder finanzierten Fahrzeugen.

Teilkaskoversicherung

Sie umfasst Schäden durch:

• Brand & Explosion
• Diebstahl / Entwendung
• Sturm, Hagel, Blitz, Überschwemmung
• Haarwild-Unfälle
• Glasbruch
• Kurzschluss an der Verkabelung

Vollkaskoversicherung

Enthält die Teilkasko und deckt zusätzlich:

• Selbstverschuldete Unfälle
• Vandalismus / mut- oder böswillige Beschädigung

Teilkasko Naturgewalten, Diebstahl, Glasbruch.
Vollkasko Zusätzliche Deckung bei Unfall & Vandalismus.
Ausschlüsse Vorsatz, Rennen, Krieg, Reifenschäden.

II. Welche Pflichten haben Sie?

Als Versicherungsnehmer treffen Sie klare Pflichten. Die wichtigsten:

  • Schadenmeldung: innerhalb einer Woche
  • Aufklärungspflicht: wahrheitsgemäße Angaben
  • Schadensminderung: z. B. Abdecken offener Stellen
  • Befolgung von Weisungen: z. B. Gutachten, Werkstattbindung

III. Wann kürzt die Versicherung?

Kürzungen erfolgen häufig, insbesondere in folgenden Fällen:

  • Grobe Fahrlässigkeit
  • fehlende oder verspätete Meldung
  • falsche Angaben
  • nicht erforderliche Reparaturkosten

Bei Konflikten sollten Sie frühzeitig einen spezialisierten Anwalt für Verkehrs- und Versicherungsrecht einschalten. Die Regulierung erfolgt häufig nur noch mit anwaltlicher Unterstützung.

Meldungsfrist: 1 Woche
Region: Mainz & Rheinland-Pfalz
Fachgebiet: Kaskoversicherung / Verkehrsrecht

Häufige Fragen (FAQ)

Teilkasko deckt Naturgewalten, Glasbruch und Diebstahl ab. Vollkasko umfasst zusätzlich selbstverschuldete Unfälle und Vandalismus.

Ja, jeder Schaden muss unverzüglich – spätestens innerhalb einer Woche – gemeldet werden.

Ja. Bei grober Fahrlässigkeit droht eine erhebliche Kürzung, bei Vorsatz sogar völlige Leistungsfreiheit.

Nur die Vollkasko übernimmt Schäden, die Sie selbst verursacht haben.

Bei neueren Fahrzeugen, Finanzierungen, hohen Wiederbeschaffungswerten und individuellen Risikofaktoren.

Kontakt – Kanzlei Mainz

Scharrer + Lemm Rechtsanwälte
Fachanwälte für Verkehrsrecht & Versicherungsrecht

Adresse:
Am Heckerpfad 21
55128 Mainz, Rheinland-Pfalz

Telefon:
+49 6131 3076427

E-Mail:
Info@scharrer-lemm.de

Sprechzeiten: Mo–Fr 9:00–17:00 (nach Vereinbarung). Parkplätze vorhanden.


Kostenloses Erstgespräch


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In unserer Anwaltskanzlei für Arbeits- und Verkehrsrecht in Mainz beraten und vertreten wir Sie als erfahrene Rechtsanwälte sowie Fachanwälte in allen anwaltlichen Angelegenheiten.

Mainz

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