Der Kauf von Wohnmobilen oder einem Wohnwagen kann leider mit bösen Überraschungen enden. Dies ist unabhängig davon, ob Sie einen Hobby, Adria, Bürstner, Eribia, Dethleffs, Kanaus, Kabe, Tabberrt, Weinsberg, Fendt, Hymner, Sunlight oder Concorde gekauft haben. Sämtliche Wohnwagen können Mängel, insbesondere Wasserschäden aufweisen. Bei einem Eintritt eines Mangels in der Gewährleitungszeit ist die Hilfe einer erfahrenen Fachanwältin für Verkehrsrecht sinnvoll
Folgende Mängel kommen bei Wohnwagen und Wohnmobilen sehr häufig vor:
Frau Rechtsanwältin Lemm, welche über den Fachanwaltstitel im Verkehrsrecht verfügt, ist selbst begeisterte Camperin und stolze Eigentümerin eines Wohnwagens. Aufgrund ihrer langjährigen Berufserfahrung und der Spezialisierung auf das Verkehrskaufrecht erhalten Sie beim Auftreten von Mängeln fachkundigen Rat und nötigenfalls auch eine anwaltliche Vertretung.
Käufer dürfen insbesondere den Mangel nicht auf eigene Kosten beseitigen.
Wird der Mangel direkt vom Käufer beseitigt, erlöschen sämtliche Mängelrechte. Werden Schäden nicht minimiert, um weitere Schäden zu vermeiden, so kann ein Mitverschulden angenommen werden.
Wenn Sie nach einem Kauf einen Mangel an Ihrem Wohnwagen oder Wohnmobil entdecken, sollten Sie sich direkt an unsere Kanzlei wenden. Dies, um bereits anfängliche Fehler in der Bearbeitung Ihrer Angelegenheit zu vermeiden.
Frau Rechtsanwältin Lemm, welche über den Fachanwaltstitel im Verkehrsrecht verfügt, ist selbst begeisterte Camperin und stolze Eigentümerin eines Wohnwagens. Aufgrund ihrer langjährigen Berufserfahrung und der Spezialisierung auf das Verkehrskaufrecht erhalten Sie beim Auftreten von Mängeln fachkundigen Rat und nötigenfalls auch eine anwaltliche Vertretung.
Ihr Anliegen ist bei uns in guten Händen und wird schnellstmöglich bearbeitet, damit Sie den Urlaub in Ihrem Wohnwagen oder Wohnmobil so früh wie möglich wieder genießen können.