Wann liegt der Tatbestand eines Geschwindigkeits-verstoßes vor?
Im Bereich des Verkehrsrecht werden Sie von Rechtsanwältin und Fachanwältin Melanie Lemm vertreten.
Höchstgeschwindigkeit innerorts oder außerhalb geschlossener Ortschaften Überschritten?
Ein Geschwindigkeitsverstoß liegt immer dann vor, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wurde, sei es innerorts oder außerhalb geschlossener Ortschaften.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit gilt ab dem jeweiligen Ortsschild oder dem ersten Geschwindigkeitszeichen.
Dennoch werden je nach Bundesland verschiedene Toleranzstrecken in Ansatz gebracht. Dies bedeutet, dass erst 150- 200 m nach Beginn der jeweiligen Geschwindigkeitsbegrenzung gemessen werden darf. Das Messgerät ist entsprechend der Bedienungsanleitung aufzubauen, muss über eine gültige Eichung verfügen und darf nur durch geschultes Personal bedient werden. Selbst wenn diese Voraussetzungen eingehalten wurden, hat bei der Messung ein Toleranzabzug zu erfolgen. Dieser beträgt bis 100 km/h 3 km/h und darüberliegend 3 %.
Bußgeld, Fahrverbot oder Punkte in Flensburg?
Die Folgen reichen vom Bußgeld bis hin zum Fahrverbot und Punkten in Flensburg. Für Fahranfänger in der Probezeit können je nach Verstoß die Verlängerung der Probezeit und ein Aufbauseminar im Raum stehen. Sehr häufig anzutreffen ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h außerorts. Hier beträgt das Bußgeld beispielsweise100 € und man erhält einen Punkt in Flensburg.
Treffen Sie keine Entscheidung ohne fachanwaltlichen Rat
Erhalten Sie einen Bußgeldbescheid, haben Sie nur zwei Wochen Zeit, um gegen diesen Einspruch einzulegen.
Diese Frist darf nicht versäumt werden, sodass wir Ihnen raten, sich sofort mit uns in Verbindung zu setzen.
Wir klären dann mit Ihnen, welches Vorgehen das beste für Sie ist.
Soforthilfe vom Fachanwalt?
Sie brauchen rechtliche Beratung? Rufen Sie uns an für eine Ersteinschätzung oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Frau Rechtsanwältin Lemm ist Fachanwältin für Verkehrsrecht. Herr Scharrer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Berater im Kündigungsschutzrecht (VDAA e.V.)