Unser Leistungsspektrum im Arbeitsrecht
Im Bereich des Arbeitsrechts werden Sie von den Fachanwälten für Arbeitsrecht Herr Scharrer und Frau Sonntag in Mainz beraten sowie vertreten.
Unser Leistungsspektrum im Arbeitsrecht
Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten Sie zu allen Fragen rund um das deutsche Arbeitsrecht. Dazu gehören unter anderem:
- Kündigungsschutz und Abfindung
- Abmahnungen und Aufhebungsverträge
- Wettbewerbsverbote und Schadensersatzforderungen
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
- Betriebsratswahlen und Betriebsvereinbarungen
Sie benötigen kurzfristig Unterstützung in Mainz und Umgebung? Vereinbaren Sie noch heute einen Termin bei uns, Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Ihrer Nähe.
Für Arbeitnehmer – Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Mainz
Arbeitnehmer beraten und vertreten wir bei:
- Kündigungen und Kündigungsschutzklagen
- Abfindungsverhandlungen
- Lohnrückständen und Abmahnungen
- Aufhebungsverträgen
Da das Arbeitsrecht auf zahlreichen Gesetzen (BGB, AGG, Tarifverträgen) basiert, sollten Sie sich unverzüglich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.
Beachten Sie: Nach einer Kündigung haben Sie nur drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen.
Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht in Mainz, Herr Scharrer, ist zertifizierter Berater im Kündigungsschutzrecht (VDAA e.V.) und verfügt über langjährige Erfahrung bei der Vertretung von Arbeitnehmern.
Für Arbeitgeber – Professionelle Unterstützung im Arbeitsrecht
Als Arbeitgeber beraten wir Sie zu allen arbeitsrechtlichen Themen – insbesondere bei:
- Kündigungen und Abmahnungen
- Gestaltung von Arbeitsverträgen
- Aufhebungsverträgen und Wettbewerbsverboten
- Betriebsratsanhörungen und Zustimmungsverfahren
Das deutsche Arbeitsrecht ist komplex. Deshalb sollten Sie frühzeitig einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen, um rechtssicher zu handeln.
Mit Herrn Rechtsanwalt Scharrer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Mainz, haben Sie einen kompetenten Partner mit Verhandlungsgeschick und Praxiserfahrung an Ihrer Seite.
Bereits kleine Fehler können im Arbeitsrecht kostspielig werden – vermeiden Sie diese durch eine frühzeitige Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Kündigung oder Abfindung? Wir beraten Sie individuell
Eine Kündigung ist oft ein einschneidendes Ereignis – ob als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber.
Wir prüfen, ob eine Kündigungsschutzklage sinnvoll ist und ob Ihnen eine Abfindung zusteht.
Als Anwalt für Abfindung und Fachanwalt für Arbeitsrecht setzen wir Ihre Ansprüche durch – schnell, rechtssicher und zielgerichtet.
Ihre Kanzlei für Arbeits- und Verkehrsrecht in Mainz
Sie brauchen rechtliche Beratung? Soforthilfe und eine kompetenten Beistand erhalten Sie von uns. Rufen Sie uns an für eine Ersteinschätzung oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Frau Rechtsanwältin Lemm ist Fachanwältin für Verkehrsrecht. Herr Scharrer und Frau Sonntag sind Fachanwälte für Arbeitsrecht.
Wie können wir Ihnen helfen?
Was ist das Arbeitsrecht?
Im Bereich des Arbeitsrechts werden Sie von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Sebastian Scharrer beraten sowie vertreten.
Das Arbeitsrecht ist Teil des allgemeinen Zivilrechts. Aufgrund des besonderen Schutzbedürfnisses der Arbeitnehmer gegenüber den Arbeitgebern entwickelte sich das Arbeitsrecht.
Arbeitsrechtliche Normen sind neben dem klassischen Arbeitsrecht auch im Gesellschaftsrecht, Strafrecht und Insolvenzrecht zu finden.
Allgemein wird unterschieden zwischen individuellen Arbeitsrecht und kollektiven Arbeitsrecht. Das individuelle Arbeitsrecht regelt die Arbeitsverhältnisse zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Das kollektive Arbeitsrecht entwickelte sich aus der Erkenntnis, dass einzelne Arbeitnehmer nur geringe Chancen haben, ihre Interessen im Wege eines freien, gleichgewichtigen Aushandelns der Arbeitsbedingungen gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen.
Insbesondere die freie Gründung von Gewerkschaften garantiert die Möglichkeit des einzelnen Arbeitnehmers, sich durch die Vereinigung mit anderen Arbeitnehmern die Verhandlungsposition zu verbessern.
Unter dem klassischen Begriff des Arbeitsrechts fällt auch das Arbeitsprozessrecht. Dieses Prozessrecht ist insbesondere im Arbeitsgerichtsgesetz geregelt.
Es gelten ergänzend die Regelung der ZPO. Besonderheiten bestehen darin, dass sehr kurze Fristen eingehalten werden müssen.
Auch die Trennung zwischen Gütetermin und streitige Verhandlung, wie auch die Kostentragungspflicht für die außergerichtlichen Kosten unterscheiden sich angeblich von den allgemeinen Regeln der ZPO.
Ihre Kanzlei für Arbeits- und Verkehrsrecht in Mainz
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Frau Rechtsanwältin Lemm ist Fachanwältin für Verkehrsrecht. Herr Scharrer und Frau Sonntag sind Fachanwälte für Arbeitsrecht.
Wichtige Vorschriften des Arbeitsrechts
Die wichtigsten gesetzlich geregelten Vorschriften des Individualarbeitsrechts sind folgende:
Die wichtigsten gesetzlichen Vorschriften bezüglich des kollektiven Arbeitsrechts sind folgende:
Bezüglich Kapitalgesellschaften besteht ebenfalls ein Anspruch der Arbeitnehmer, in den Aufsichtsrat Mitglieder zu entsenden.
Dies folgt z.B. aus dem Drittelbeteiligungsgesetz, Mitbestimmungsgesetz und dem Aktiengesetz.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
Weitere Rechtsquellen
Als weitere Rechtsquellen des Arbeitsrechtes kommen insbesondere der Arbeitsvertrag, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen in Betracht.
Auch die Rechtsprechung kann ausnahmesweise als Rechtsquelle genannt werden. In ständiger Rechtsprechung wurde z.B. die betriebliche Übung und das Schadensersatzrecht interessengerecht modifiziert.
Was unterscheidet individuelles Arbeitsrecht vom kollektiven Arbeitsrecht?
Das individuelle Arbeitsrecht regelt die wechselseitigen Ansprüche zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgrund eines Arbeitsverhältnisses. Insbesondere die Zahlung von Lohn, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsgewährung und das Kündigungsschutzrecht werden vor den Arbeitsgerichten verhandelt. Die meisten Verfahren beschäftigen sich mit Kündigungsschutzverfahrens. Insbesondere wenn Lohnansprüche nicht erfüllt werden, werden Arbeitgeber verklagt.
Das kollektive Arbeitsrecht hingegen regelt hingegen einheitliche Arbeitsbedingungen. Durch Tarifpartner, namentlich Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände bzw. Arbeitgeber werden die Arbeitsbedingungen, insbesondere die Lohnhöhe für Arbeitnehmer geregelt.
Im Betrieb wacht der Betriebsrat über die Einhaltung der Rechte der Arbeitnehmer und regelt einvernehmlich mit dem Arbeitgeber betriebliche Arbeitsbedingungen, wie z.B. Beginn und Ende der Arbeitszeit.
Darüber hinaus wird die Mitbestimmung im Aufsichtsrat von Unternehmen geregelt.
Durch diese Mitbestimmungsrechte können Arbeitnehmer erheblichen Einfluss auf die Unternehmen bzw. Arbeitsbedingungen nehmen.
Am bekanntesten ist die Durchsetzung von Interessen bei Tarifstreitigkeiten.
Insbesondere durch Streiks können Gewerkschaften die Interessen der von ihnen vertretenen Arbeitnehmern durchsetzen.
Ihre Kanzlei für Arbeits- und Verkehrsrecht in Mainz
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